Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Veranstaltungen der Initiative Gamecity Hamburg als Teil der Hamburg Kreativ GmbH
Stand: 14. August 2025
Präambel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Bedingungen
§ 3 Anmeldung & Bestätigung
§ 4 Ticketabwicklung über Eventbrite (bis 01.12.2025)
§ 4.1 Kostenbeiträge und Zahlungsbedingungen für Eventbrite
§ 4.2 Stornierung durch Teilnehmende
§ 4.3 Benennung von Ersatzteilnehmenden bei Verhinderung
§ 4.4 Durchführungsänderungen durch die Veranstalterin
§ 4.5 Schlussbestimmungen
§ 5 Ticketabwicklung über Höme (ab 15.07.2025)
§ 5.1 Vertragsschluss mit dem Veranstalter, Ticketabwicklung durch Höme
§ 5.2 Form der Tickets beim Kauf über Höme
§ 5.3. Bezahlung über Zahlungsdienstleister „STRIPE“§ 5.4 Rechte und Pflichten
§ 5.5 Weitergabe von Tickets
§ 5.6 Widerruf, sonstige Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe, Umtausch
§ 5.7 Haftung
§ 5.8 Schlussbestimmungen
§ 6 Urheberrechte und Nutzung
§ 7 Haftung
§ 8 Datenschutzbestimmungen
§ 8. 1 Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen
Präambel
Die Hamburg Kreativ Gesellschaft ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Förderung der Hamburger Kreativwirtschaft. Die Stadt stärkt damit einen ihrer zukunftsfähigsten und innovativsten Wirtschaftszweige in einer für Deutschland bisher einmaligen Art und Weise. Seit ihrer Gründung im Jahr 2010 versteht sich die Hamburg Kreativ Gesellschaft mit ihrem vielfältigen Angebot als zentrale Anlaufstelle für alle Akteur*innen der Hamburger Kreativwirtschaft.
Veranstalterin ist die
Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH
Hongkongstraße 5 / 3. Boden
20457 Hamburg
Amtsgericht Hamburg – HRB 11 28 45
Finanzamt: Hamburg
USt.-ID-Nr.: DE 269 764 523
Geschäftsführung: Egbert Rühl
Vorsitzende des Aufsichtsrats: Staatsrätin Jana Schiedek
(nachfolgend „Veranstalterin“ genannt)
Teilnehmende an den Veranstaltungen der Hamburg Kreativ Gesellschaft sind, wer sich zu einer Veranstaltung die Veranstalterin angemeldet hat (nachfolgend „Teilnehmende“ genannt). Diese AGB gelten für sämtliche kostenpflichtige Veranstaltungsformate der Veranstalterin (Workshops, Vorträge, Konferenzen, Netzwerkveranstaltungen etc.).
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Veranstaltungsteilnehmenden und der Veranstalterin.
§ 2 Teilnahme-Bedingungen
Die Veranstaltungen der Hamburg Kreativ Gesellschaft sind offen für alle Akteur*innen der Hamburger Kreativwirtschaft und werden teilweise von der Veranstalterin finanziell gefördert. Zur lokalen Kreativwirtschaft gehören alle, die sich in der Metropolregion Hamburg in einem der elf Teilmärkte der Kreativwirtschaft (Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Literatur, Musik, Presse, Rundfunk, Software/Games, Theater/Tanz, Werbung) wirtschaftlich betätigen.
Die Mitnahme von Haustieren zu den Veranstaltungen ist nicht gestattet.
§ 3 Vertragsschluss mit der Veranstalterin, Ticketabwicklung
Teilnehmende melden sich zu einer kostenpflichtigen Veranstaltung bis Dezember 2025 auf der Ticketplattform Eventbrite über die Homepages der Hamburg Kreativ Gesellschaft (kreativgesellschaft.org) sowie ihrer Initiativen und Projekte an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird automatisch durch Eventbrite per Mail bestätigt.
Bis Dezember 2025 werden Tickets parallel auf Eventbrite und danach ausschließlich über Höme – Für Festivals GmbH, c/o Bildau & Bussmann GmbH, Gerichtstrasse 23, 13347, Deutschland („Höme”) vertrieben.
Höme ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („Höme-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von Veranstaltungen ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. Höme ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. Höme ist kein Ticketbroker und nicht der Veranstalter einer Veranstaltung. Soweit Höme im Zusammenhang mit dem Bestellprozess über Tickets und/oder Angeboten gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, erfolgt dies ausschließlich als Vertreter des Veranstalters und in dessen Namen.
Durch die Bestätigung durch die jeweilige Ticketpattform kommt es zum Vertragsabschluss.
§ 4 Ticketabwicklung über Eventbrite (gültig bis 01.12.2025)
§ 4.1 Kostenbeiträge und Zahlungsbedingungen für Eventbrite
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung auf den Websites der Hamburg Kreativ Gesellschaft sowie ihrer Initiativen und Projekte veröffentlichten Kostenbeiträge. Alle Kostenbeiträge verstehen sich pro Person und pro Veranstaltung inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich der Gebühren für den Ticketanbieter Eventbrite.
Bei Veranstaltungen, bei denen Zahlung mit Rechnung angeboten wird, ist der Betrag nach Erhalt der Anmeldebestätigung sofort fällig und zu zahlen an:
Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH
IBAN: DE40 2005 0550 1280 3509 09
BIC: HASPADEHH
Der Verwendungszweck wird in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
Wird der komplette Kostenbeitrag nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss auf das angegebene Konto überwiesen, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, den Vertrag einseitig aufzuheben, ohne dass es einer Zustimmung der angemeldeten Person bedarf. Eventuell anfallende Kosten werden von dem*r Teilnehmenden getragen.
Im Kostenbeitrag nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten der Teilnehmenden sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung.
§ 4.2 Stornierung durch Teilnehmende
Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an die Ansprechpartner*in geschickt werden, die auf der Website der Hamburg Kreativ Gesellschaft für den Workshop als verantwortlich genannt ist.
Bei Stornierung einer Teilnahme an kostenpflichtigen Workshops gelten folgende Bedingungen:
bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Erstattung des kompletten Kostenbeitrags
ab weniger als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Erstattung des Kostenbeitrags
Bei Nichterscheinen ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten.
Bei Stornierung einer Teilnahme an einer kostenpflichtigen Veranstaltung (Vorträge, Konferenzen, Netzwerkveranstaltungen etc.) gelten folgende Bedingungen:
Eine Stornierung der Tickets ist nicht möglich.
§ 4.3 Benennung von Ersatzteilnehmenden bei Verhinderung
Sollten angemeldete Teilnehmende eines kostenpflichtigen Workshops verhindert sein, ist die Benennung von Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin kostenlos möglich.
Dazu müssen der Veranstalterin die neuen Personendaten per E-Mail mitgeteilt werden. Ansprechpartner*in ist jeweils die auf der Website der Hamburg Kreativ Gesellschaft genannte Person, die für den Workshop verantwortlich ist. Die ersatzweise benannte Person muss die Bedingungen aus § 2 Bedingungen dieser AGB erfüllen.
§ 4.4 Durchführungsänderungen durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und von der Veranstalterin nicht zu vertretender Umstände (wie z. B. Erkrankung oder sonstigem Ausfall eines*r Referenten*in) den jeweiligen Workshop bzw. die jeweilige Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, ersatzweise eine*n andere*n Referenten*in einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl behält sich die Veranstalterin vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Veranstalterin, die Teilnehmenden spätestens 7 Kalendertage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren, mindestens jedoch 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
Im Fall der zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmenden zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Kostenbeiträge wählen.
Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Kostenbeiträge erstattet.
Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht.
§ 4.5 Schlussbestimmungen
Diese AGB und das Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und der Veranstalterin unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Hamburg.
Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.
§ 5 Ticketabwicklung über Höme
§ 5.1 Vertragsschluss mit dem Veranstalter, Ticketabwicklung durch Höme
§ 5.1.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über Tickets oder sonstige Angebote kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Endkunden zustande. Die Veranstalterin wird bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung durch Höme unterstützt. Zwischen dem Endkunden und Höme kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
§ 5.1.2 Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalterin den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Die Veranstalterin und Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
§ 5.1.3 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein von der Veranstalterin festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis (inklusive Steuern) unter Hinzurechnung allfälliger Service- und Bearbeitungsgebühren des beauftragten Ticketdienstleisters. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die von Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
§ 5.1.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalterin und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
§ 5.1.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert die Veranstalterin oder Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) den Endkunden hierüber. Die Veranstalterin oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalterin) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
§ 5.2 Form der Tickets beim Kauf über Höme
§ 5.2.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten die Veranstalterin für eine jeweilige Veranstaltung nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet, infield App Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung allein (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
§ 5.2.2 Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an die Veranstalterin oder Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) zu erfolgen.
§ 5.2.3 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
§ 5.2.4 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Die Veranstalterin oder Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
§ 5.3. Bezahlung über Zahlungsdienstleister STRIPE
§ 5.3.1 Die Zahlung des Endkunden wird ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend STRIPE) und dessen Zahlungssystem STRIPE Checkout (einsehbar unter: https://stripe.com/de/legal/consumer) unter Geltung der Datenschutzrichtlinie von STRIPE abgewickelt (einsehbar unter: www.stripe.com/de/privacy). Der Endkunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsmitteln, wie Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, China UnionPay), Apple Pay, Google PayPayPal, Giropay, etc., wählen. Eine Änderung, Ergänzung und der Wegfall von bestimmten Zahlungsmitteln bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 5.3.2 Soweit der Zahlungsdienst „PayPal” angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann.
§ 5.3.3. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via STRIPE ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. STRIPE behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
§ 5.3.4 Für Zahlungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, der alleiniger Zahlungsempfänger ist. Weder die Veranstalterin noch Höme nehmen Zahlungen des Endkunden entgegen.
§ 5.4 Rechte und Pflichten
§ 5.4.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z. B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) kommuniziert.
§ 5.4.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
§ 5.4.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Die Veranstalterin kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
§ 5.4.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann die Veranstalterin oder Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
§ 5.4.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und Höme durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind die Veranstalterin oder Höme nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
§ 5.4.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
§ 5.4.7 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote der Veranstalterin, die über Höme-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein die Veranstalterin verantwortlich ist und Höme in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. Höme trifft keine Pflicht, der Veranstalterin betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. Höme trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen der Veranstalterin auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von Höme im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin tätig werden oder die Veranstalterin von Höme zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
§ 5.4.8 Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass Höme keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Höme-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Höme-Services übernimmt Höme keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner Höme-Dienste kommen kann.
§ 5.4.9 Durchführungsänderungen durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und von der Veranstalterin nicht zu vertretender Umstände (wie z. B. Erkrankung oder sonstigem Ausfall eines*r Referenten*in) den jeweiligen Workshop bzw. die jeweilige Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, ersatzweise eine*n andere*n Referenten*in einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl behält sich die Veranstalterin vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Veranstalterin, die Teilnehmenden spätestens 7 Kalendertage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren, mindestens jedoch 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
§ 5.5 Weitergabe von Tickets
§ 5.5.1 Nicht bei jeder Veranstaltung dürfen die Tickets umpersonalisiert bzw. weitergegeben werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist die Veranstalterin zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
§ 5.5.2 Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin oder Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) untersagt.
§ 5.5.3 Bei einem Verstoß kann die Veranstalterin oder Höme (im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. EUR 500 pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
$ 5.6 Widerruf, sonstige Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe, Umtausch
§ 5.6.1 Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung:
Sofern kein Fall nach vorstehender Ziff. 7 Anwendung findet, besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann, mit Ausnahme einer Ticketrückerstattung nach Ziff. 7, nicht rückgängig gemacht werden.
§ 5.6.2 Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung:
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die die Veranstalterin nicht selbst zu vertreten hat, ist die Veranstalterin berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.
§ 5.6.3 Sonstige Fälle: In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten und der bereits gezahlten Gebühren, berechtigt.
§ 5.6.4 „Wesentliche Änderung“: Wesentlich ist eine Änderung im Sinne dieser Ziffer 8, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftigerweise erwartet werden darf.
§ 5.7 Haftung
§ 5.7.1 Die Veranstalterin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung der Veranstalterin für Schäden, die auf höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
§ 5.7.2 Soweit eine Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen der Veranstalterin sowie der für die Veranstalterin gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
§ 5.7.3 Sofern Höme gegenüber dem Endkunden im Auftrag als Vertreter bzw. als Erfüllungsgehilfe der Veranstalterin tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: Höme haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von Höme für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
§ 5.7.4 Soweit eine Haftung von Höme ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von Höme sowie der für Höme gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. Höme haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz der Veranstalterin, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der Höme-Services.
§ 5.8 Schlussbestimmungen
§ 5.8.1 Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalterin und Endkunde vor.
§ 5.8.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
§ 5.8.3 Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und der Veranstalterin der Sitz der Veranstalterin und (ii) dem Endkunden und Höme.
§ 5.8.4 Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i. S. v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
§ 5.8.5 Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Die Veranstalterin und Höme sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 5.8.6 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Veranstalterin und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
§ 6 Urheberrechte und Nutzung
Das Konzept und der Inhalt der Veranstaltungen sowie ggf. Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung durch die Teilnehmenden ist nur mit schriftlicher Zustimmung des*r Referenten*in gestattet.
§ 7 Haftung
Die Veranstalterin wählt für ihre Veranstaltungen professionelle und in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referent*innen aus. Für die Inhalte, sowie die Erreichung des jeweils von den Teilnehmenden angestrebten Lernziels übernimmt die Veranstalterin jedoch keine Haftung.
Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Veranstalterin haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der Teilnehmenden. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 8 Datenschutzbestimmungen
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) arbeitet die Veranstalterin nach den gesetzlichen Vorschriften. Die personenbezogenen Angaben und Kontaktdaten der Teilnehmenden werden von der Veranstalterin gespeichert. Rechtsgrundlage ist DSGVO Art. 6 Absatz 1 b) (Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags).
Die Datenschutzerklärung der Hamburg Kreativ Gesellschaft (https://kreativgesellschaft.org/ueber-uns/datenschutz) informiert ausführlich über die Rechte der betroffenen Person (z. B. Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung) und nennt den*die Datenschutzbeauftragte*n, an die sich Betroffene wenden können.
§ 8. 1 Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen
Im Rahmen unserer Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Diese dienen der Dokumentation sowie der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für Veröffentlichungen auf unserer Website, in Newslettern und auf Social-Media-Kanälen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Darstellung unserer Aktivitäten und der Förderung der öffentlichen Wahrnehmung unserer Arbeit.
Sie haben gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck einzulegen. Bitte wenden Sie sich dazu an die bei der Veranstaltung vor Ort benannten Ansprechpersonen oder schriftlich per E-Mail an die auf unserer Website genannte Kontaktperson.